Kostenerstattung – was du wissen solltest
Unsere Leistungen können – je nach Versicherung – ganz oder teilweise erstattet werden.
Wenn Du privat versichert bist oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen hast, können Beratung und Behandlung unter bestimmten Voraussetzungen über Deine Versicherung abgerechnet werden.
Auch bei Privatärzt:innen, die mit uns zusammen arbeiten, kann – je nach Leistung – eine ärztliche Privatabrechnung nach GOÄ erfolgen. Hier kommt es auf den individuellen Fall und die jeweilige ärztliche Leistung an.
WICHTIG:
Die Erstattung hängt immer vom jeweiligen Versicherungstarif ab.
Wir stellen eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder eine ärztliche Privatabrechnung (GOÄ) aus.
Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Garantie auf Kostenerstattung geben können.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht.
Wenn Du Fragen hast oder Unterstützung für eine Rückfrage bei Deiner Versicherung brauchst – wir helfen Dir gern weiter. Kontaktiere uns

